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Allgemeine Geschäfts­bedingungen der Best Bestattungs- und Vorsorgedienst GmbH

Den Geschäftsbeziehungen zwischen Best Bestattungs- und Vorsorgedienst GmbH und dem Vertragspartner liegen die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu Grunde, sofern nicht andere Vereinbarungen schriftlich bestätigt werden.

Gegenstand

Die AGB gelten auch für alle künftigen Aufträge des Auftraggebers und zwar auch dann, wenn wir hierauf nicht in jedem einzelnen Falle Bezug nehmen. Abreden der vorliegenden AGB müssen in jedem Fall schriftlich erfolgen.

Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz von Best Bestattungs- und Vorsorgedienst GmbH in Darmstadt. Gerichtsstand ist, soweit das Gesetz zwingend nichts anderes vorsieht, Darmstadt. Für den Fall, dass der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt des Bestellers zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist sowie für den Fall, dass der Besteller nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, gilt als Gerichtsstand Darmstadt.

Bezahlung

1. Allgemeines

Für alle unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen gelten unsere nachfolgenden Bedingungen. Änderungen davon bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns, um wirksam zu werden. Mit der Auftragserteilung an uns erkennt der Käufer/Kunde diese ausdrücklich an.

2. Preise

Unsere Preise unterteilen sich in zwei Kategorien: a) Eigene Lieferungen und Leistungen Dabei handelt es sich um unmittelbar von uns verkaufte Waren und/oder von uns erbrachte Dienstleistungen. Alle genannten Preise sind Endpreise und enthalten die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer. Alle Preise, die wir in Angeboten und Kostenvoranschlägen angeben, sind, wenn nichts anderes vereinbart wurde, verbindlich innerhalb von 6 Monaten ab Ausstellungsdatum. Nach Ablauf der 6 Monate gelten die dann gültigen Preise sofern sich diese zwischenzeitlich geändert haben sollten. b) Fremdleistungen Unter Fremdleistungen fallen alle Posten, die nicht unmittelbar durch uns verkauft oder erbracht werden, sondern von uns in Ihrem Auftrag besorgt werden. Dies sind alle Leistungen, die durch Dritte erbracht werden. (Beispiele: ärztliche Todesbescheinigung, standesamtliche Sterbeurkunden, Sarggesteck und Kränze, Zeitungs-, Trauer- und Danksagungsanzeigen, Krematoriums- und Friedhofskosten, Organisten und Trauerredner, Beerdigungskaffee usw.). Alle hierzu von uns genannten Preise sind Endpreise inkl. der Mehrwertsteuer (sofern es sich nicht um mehrwertsteuerfreie Gebühren handelt) und jeweils auf dem aktuellen Stand des Zeitpunktes der Nennung. Die Preise der Fremdleistungen sind von uns jedoch ausdrücklich unverbindlich genannt. Maßgebend sind dazu in jedem Fall die Ihre über uns vermittelten Aufträge und deren aktuelle Preise zum Zeitpunkt der tatsächlichen Ausführung. Unser Angebot ist freibleibend. Mit der Annahme des Angebots oder der Unterzeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber kommt ein bindendes Vertragsverhältnis zustande. Der Leistungsumfang richtet sich nach den vereinbarten Leistungen und den zur Bestattungsdurchführung notwendigen Fremdleistungen. Nachträglich zusätzlich in Auftrag gegebene Leistungen werden zusätzlich berechnet. Auslagen werden in der tatsächlich geleisteten Höhe an den Auftraggeber weiter berechnet.

3. Zahlungsbedingungen

Sofern nicht anders vereinbart, ist die vereinbarte Vergütung binnen 14 Tagen ab Auftragserteilung zu zahlen. Der Vertrag beginnt mit der Unterschrift des Auftraggebers. Ein Abzug auf die vereinbarte Vergütung (Skonto, o.Ä.) ist ausgeschlossen, es sei denn, dass sie rechtskräftig anderweitig festgestellt wurde. Sofern eine Einzugsermächtigung erteilt wurde, wird diese mit der Bestattung wirksam und erlischt mit erfolgter Bezahlung. Bei Verzug des Auftraggebers werden Verzugszinsen in Höhe des banküblichen Sollzinssatzes berechnet; ferner sind sämtliche Mahn- und Inkassokosten zu ersetzen. Für jede Mahnung können 5,00 € berechnet werden. Die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Umstände, die dem Bestattungsinstitut nach dem jeweiligen Vertragsabschluss bekannt werden und die begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers aufkommen lassen, haben die sofortige Fälligkeit aller Forderungen zur Folge. Beim Inkasso abgetretener Sterbegeld- oder sonstiger Ansprüche gegen Versicherungen, Krankenkassen und Dritte oder Unstimmigkeiten innerhalb einer Erben- oder sonstigen Gemeinschaft handeln wir ausschließlich im Auftrage, auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Besteht ein Anspruch auf Auszahlung von Versicherungssummen oder anderen Beträgen, ganz oder teilweise nicht, so hat der Auftraggeber den fehlenden Betrag auf Anforderung unverzüglich nachzuzahlen. Best Bestattungs- und Vorsorgedienst GmbH ist berechtigt Bonitätsauskünfte einzuholen und entsprechend der Auskunft Zahlungsbedingungen festzulegen, oder einen Auftrag abzulehnen.

Kündigung

Kündigt der Auftraggeber den Vertrag oder wird die Bestattung infolge eines Umstandes unmöglich, den der Auftraggeber zu vertreten hat, sind wir berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen, sofern die Kündigung bzw. Nichtausführung durch Best Bestattungs- und Vorsorgedienst GmbH nicht zu vertreten ist, jedoch unter Abzug der durch die Vertragsaufhebung ersparten Aufwendungen. In diesem Fall wird eine Pauschale in Höhe von 20 % der vereinbarten Vergütung verlangt. Weitergehende Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Die Kündigung des Vertrages durch den Auftraggeber darf nur mit dem Einverständnis von Best Bestattungs- und Vorsorgedienst GmbH erfolgen, sofern das Gesetz keinen sonstigen Kündigungsgrund vorsieht. Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Ersatz des dadurch entstandenen Schadens zu verlangen, sofern Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers bestehen und dieser eine Vorschusszahlung verweigert oder keine ausreichenden Sicherheiten hinterlegt. In jedem Fall können wir einen Vorschuss in Höhe von bis zu 100% des Auftragswertes vereinbaren.

Haftung/Gewährleistung

Rügen wegen offensichtlicher Mängel können nur dann berücksichtigt werden, wenn der Auftraggeber diese binnen zwei Wochen seit der Beisetzung des Sarges bzw. der Urne anzeigt. Im Übrigen beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche gegen uns ein Jahr. Wir haften nur nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Auftraggeber Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Erfüllungsgehilfen von Best Bestattungs- und Vorsorgedienst GmbH beruhen. Soweit dem Bestattungsgeschäft Kahrhof keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die gleiche Begrenzung gilt für die Haftung, soweit eine wesentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzt wurde. Im Übrigen ist eine Schadensersatzhaftung ausgeschlossen.

Sonstiges

Der Auftraggeber handelt im Namen aller Bestattungspflichtigen. Der Auftraggeber haftet für Unstimmigkeiten innerhalb einer Erben- oder sonstigen Gemeinschaft alleinig. Best Bestattungs- und Vorsorgedienst GmbH handelt ausschließlich im Auftrage, auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Best Bestattungs- und Vorsorgedienst GmbH ist berechtigt, einen Teil des Auftrages gemeinsam mit einem anderen Bestattungsinstitut oder Partnerunternehmen zu erbringen. Wir sind berechtigt, die durch die Geschäftsverbindung entstehenden Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu speichern und zu verwenden. Von einer Mitteilungspflicht sind wir entbunden. In allen Rechtsangelegenheiten gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen bestehen.